Inspizien/-innen müssen mit der Inszenierung vertraut sein und sind deshalb bereits bei den Bühnenproben organisatorisch und vermittelnd zwischen Regieteam, Künstler/-innen und den verschiedenen technischen Abteilungen tätig. Sie arbeiten, bezogen auf die technischen Abläufe, eng mit den Meister/-innen für Veranstaltungstechnik zusammen.


Den Beruf des Requisiteurs/der Requisiteurin gibt es, seit Theater gespielt wird, Film und Fernsehen die Medienlandschaft bereichern, aber sie werden auch bei Events aller Art gebraucht.
Um dieser Branche und in Fachkreisen anerkannten Mitarbeitern mit einem rechtlich anerkannten Aus- bzw. Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BbiG) Rechnung zu tragen, wurde im Jahr 1999 eine Empfehlung zum Erlass einer Besonderen Rechtsvorschrift zur IHK-Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Requisiteur/Geprüfte Requisiteurin erarbeitet. Diese Rechtsvorschrift benennt das Ziel der Prüfung, legt die Zulassungsvoraussetzungen fest und regelt Inhalt und Anforderungen sowie das Bestehen der Prüfung. Im Übrigen gilt die Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen der Industrie-und Handelskammern als zuständige Stelle.
Damit ist erstmals für den Beruf der Requisiteure ein rechtlich und bundesweit anerkannter Abschluss geschaffen worden. Die Rechtsvorschrift für diese IHK-Fortbildungsprüfung und der dazu entwickelte Rahmenstoffplan bilden eine solide Grundlage für die Qualifikationen künftiger Requisiteure.